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Verlockung Auslandspraktika

Auslandseinsätze steigern die Attraktivität der Berufsausbildung. Wir zeigen, wie Sie Ihren Azubis einen Blick in die weite Welt ermöglichen.

Auf viele junge Menschen hat die weite Welt eine besondere Anziehungskraft. Wenn Teile der Berufsausbildung im Ausland absolviert werden können, kommt das dieser Zielgruppe sehr gelegen. Auslandspraktika fördern fachliche und sprachliche Kompetenzen. Sie tragen zudem zur Persönlichkeitsentwicklung bei. Das Netzwerk "Berufsbildung ohne Grenzen" unterstützt Ausbildungsunternehmen bei der Planung und Umsetzung, Förderprogramme helfen bei der Finanzierung. 

Bewerbungsmöglichkeiten für Erasmus+-Stipendien für Auszubildende: 
www.meinauslandspraktikum.de/praktikumsplatzsuche 

AusbildungWeltweit: 
www.ausbildung-weltweit.de/unternehmen 

Die wichtigsten Rahmenbedingungen im Überblick: 

Nach dem Berufsbildungsgesetz (§ 2, Absatz 3) kann jeder und jede Auszubildende einen Teil der Ausbildung im Ausland verbringen. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung des Betriebs und der Berufsschule.  

Wichtig ist: Bei einem Auslandspraktikum handelt es sich nicht um Urlaub. 

Dauer: Erasmus+ fördert Aufenthalte von mindestens zwei Wochen bis maximal ein Jahr. AusbildungWeltweit fördert von mindestens drei Wochen bis maximal drei Monate. 

Der Zeitpunkt kann individuell festgelegt werden, so dass dieser bestmöglich in den Ablauf der Ausbildung passt. Empfehlenswert ist der Aufenthalt nach der Zwischenprüfung bis zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung und frühestens im 2. Ausbildungsjahr. 

Für die Zeit des Auslandsaufenthalts müssen sich Auszubildende von der Berufsschule freistellen lassen. Für Auszubildende im Blockunterricht bieten sich Auslandsaufenthalte während der schulfreien Zeit an.

 

Stand: 30. August 2022